Offenlegung gem. § 26 BWG zurück
Gemäß § 26 BWG haben Kreditinstitute zumindest einmal jährlich Informationen über ihre Organisationsstruktur, ihr Risikomanagement und ihre Risikokapitalsituation offenzulegen. Die Offenlegung der Informationen erfolgt mittels Internet. Die rechtliche Grundlage für die Veröffentlichung der Daten bildet die Offenlegungsverordnung (OffV), BGBl. II, Nr. 375/2006).
Risikomanagement für einzelne Risikokategorien (§ 2 Z 1 bis 4 und § 5 Z 1 OffV)
Die Raiffeisen Bankengruppe Tirol
Die Raiffeisen Bankengruppe (RBG) Österreich ist die größte Bankengruppe Österreichs mit rund 560 lokal tätigen Raiffeisenbanken, acht regional tätigen Landesbanken und der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG in Wien als Spitzeninstitut. Rund 1,7 Millionen Österreicher sind Mitglieder und damit Miteigentümer von Raiffeisenbanken.
Die Raiffeisenbanken sind als selbständige Kreditinstitute im genossenschaftlichen Verbund den Grundsätzen der Subsidiarität, der Solidarität und der Regionalität verpflichtet.
Zur Sicherung der anvertrauten Kundengelder und der Fortbestandssicherung haben sich die Raiffeisenbanken der RBG Tirol in mehreren Einrichtungen zusammengeschlossen:
Solidaritätsverein der Tiroler Raiffeisen-Geldorganisation
Die Raiffeisenbanken der RBG Tirol haben gemeinsam mit der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG einen Solidaritätsverein eingerichtet, der durch geeignete Maßnahmen sicherstellt, dass in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Vereinsmitglieder Hilfestellung erhalten.
Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ)
Diese Gemeinschaft aus Raiffeisenbanken, Raiffeisenlandesbanken und der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG (RZB) garantiert wechselseitig alle Kundeneinlagen und die eigenen Wertpapieremissionen, unabhängig von der Höhe. Die Kundengarantiegemeinschaft ist zweistufig aufgebaut, einerseits auf Landesebene und andererseits in der Bundesgarantiegemeinschaft. Die Kundengarantiegemeinschaft gewährleistet somit über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus Sicherheit für die Kunden.
Einlagensicherungseinrichtungen der RBG Österreich
Die Mitgliedsinstitute der RBG Tirol sind gemeinsam über die Raiffeisen-Einlagensicherung Tirol eGen Mitglied der Österreichischen Raiffeisen-Einlagensicherung eGen. Diese Einlagensicherungsgenossenschaft stellt die Haftungseinrichtung für die gesamte Raiffeisen Bankengruppe gemäß §§ 93, 93a und 93b BWG dar.
Aufgrund der Größenstruktur der Raiffeisenbanken und der beschriebenen Einbettung in die Raiffeisen Bankengruppe (Sicherungseinrichtungen, gemeinsame Modelle, Systeme und Verfahren) nehmen die Institute der RBG Tirol das vom Bankwesengesetz vorgesehene Prinzip der Angemessenheit in Anspruch.
Risikomanagement der Raiffeisenbanken in der RBG Tirol
Risikostrategie
Das Ziel der risikostrategischen Überlegungen ist die permanente Sicherstellung der Risikotragfähigkeit der Raiffeisenbank und damit die Sicherung des Unternehmensfortbestandes. Neben einer risikoorientierten Sichtweise ist ein angemessenes Jahresergebnis eine weitere Prämisse für die Geschäftstätigkeit, um die Risikotragfähigkeit und die Eigenmittelausstattung weiter zu verbessern.
Die Raiffeisenbanken sind grundsätzlich von einem kontrollierten Umgang mit den bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken geprägt. Dies bedeutet auch, dass bei intransparenter, unüberschaubarer Risikolage dem Vorsichtsprinzip der Vorzug gegeben wird und nur Risiken eingegangen werden, die auch beurteilt werden können.
Der Aufnahme neuer Geschäftsfelder oder Produkte geht grundsätzlich eine adäquate Analyse der geschäftsspezifischen Risiken voraus.
In jedem Fall ist die Risikostrategie ein integraler Bestandteil der Gesamtbanksteuerung. Jede Raiffeisenbank hat eine schriftlich ausformulierte, mittelfristige Risikostrategie, die die Grundhaltung der Raiffeisenbank im Umgang mit Risiken festlegt. In der Risikostrategie sind im Sinne einer umfassenden Steuerung des Kreditinstitutes maximale Grenzen für die Risikobelastung festgelegt.
Risikotragfähigkeit
Risikosteuerung, -überwachung
Die Geschäftsleiter der Raiffeisenbanken sind gemäß Bankwesengesetz für die Umsetzung der Risikostrategie und des Risikomanagements verantwortlich. Der professionelle Umgang mit Risiken bildet eine Kernaufgabe des Managements eines Kreditinstitutes.
Die Limitierung des Gesamtbankrisikos erfolgt durch Festlegung einer maximalen Risikobelastung in Prozent der Risikotragfähigkeit auf Gesamtbankebene. Ein Teil des internen Kapitals wird für nicht quantifizierbare Risiken vorgehalten. Die maximale Höhe der Ausnutzung der Risikotragfähigkeit wird laufend überwacht.
Organisatorischer Aufbau
Sämtliche für das Risikomanagement erforderlichen Anweisungen und Richtlinien liegen den betreffenden Mitarbeitern sorgfältig dokumentiert in Handbüchern bzw. dem IKS vor.
Die verwendeten Modelle, Systeme und Verfahren werden regelmäßig überprüft und laufend überwacht, wobei der Innenrevision der Raiffeisenbanken eine essentielle Funktion zukommt.
Als operationelles Risiko werden Verluste aufgrund von Fehlern in Systemen, Verfahren durch Menschen oder externe Ereignisse verstanden. Durch die Nutzung gemeinsamer, standardisierter Verfahren und Systeme sowie gemeinsamer Notfallkonzepte wird nach Möglichkeit die Hintanhaltung operationeller Risiken erreicht.
Es wird für die Berechnung des operationellen Risikos der Basisindikatoransatz gemäß § 22 k BWG angewandt.
Seitens der Geschäftsleiter der Raiffeisenbanken werden in regelmäßigen Abständen Risikoeinschätzungen hinsichtlich des operationellen Risikos durchgeführt und wesentliche Schadensfälle dokumentiert.
Sonstige, nur schwer bzw. gar nicht quantifizierbare Risiken werden im Falle der Wesentlichkeit im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalyse berücksichtigt.
Anwendungsbereichsbezogene Informationen (§ 3 Z 1 bis 4 OffV)
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Darstellung der Eigenmittelstruktur
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Euro
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Euro
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Eingezahltes Kapital
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221.055,00
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Fonds f. allg. Bankrisiken
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2.000.000,00
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Kapitalrücklagen
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0,00
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Gewinnrücklagen
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37,624.789,29
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Haftrücklagen
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8,150.851,23
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Sonstige Rücklagen
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- Immaterielles Vermögen
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30.525,49
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- Reinverlust
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0,00
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Kernkapital
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47,966.170,03
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Stille Reserven gem. § 57 Abs 1 BWG
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0,00
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Ergänzungskapital
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0,00
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Nachrangkapital
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0,00
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Neubewertungsreserven
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1,669.200,00
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Haftsummenzuschlag
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3,315.825,00
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Kurzfristiges nachrangiges Kapital
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0,00
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0,00
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Ergänzende Eigenmittel
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4,985.025,00
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0,00
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0,00
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- Abzüge gemäß § 23 Abs 14 Z 8 BWG
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0,00
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Gesamtsumme aller EIGENMITTEL (§ 4 Z 5 OffV)
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52,951.195,03
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Forderungsklasse des Kreditrisiko- Standardansatzes gem. § 22a Abs 4 BWG
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8 % Mindesteigenmittelerfordernis der risikogewichteten
Bemessungsgrundlage |
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Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken
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136,19
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Forderungen an regionale Gebietskörperschaften
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Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter im Besitz von Körperschaften
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33.744,91
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| Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken |
3.084,78 |
| Forderungen an internationale Organisationen | |
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Forderungen an Institute
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2.308.239,91
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Forderungen an Unternehmen
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16.840.127,72
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Retail-Forderungen
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11.153.248,00
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Durch Immobilien besicherte Forderungen
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Überfällige Forderungen
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1.541.804,04
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Forderungen mit hohem Risiko
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Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
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Verbriefungspositionen
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Kurzfristige Forderungen an Institute und Unternehmen
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Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen
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1.071.708,26
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Sonstige Posten
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3.647.157,24
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Summe
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36,599.251,05
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8 % Mindesteigenmittelerfordernis der risikogewichteten Bemessungsgrundlage
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35,599.251,05
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Mindesteigenmittelerfordernis für alle Risikoarten des Handelsbuches gem. § 22o Abs 2 BWG
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0,00
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Mindesteigenmittelerfordernis für das Warenpositionsrisiko und das Fremdwährungsrisiko, einschließlich des Risikos aus Goldpositionen
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0,00
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Mindesteigenmittelerfordernis für das operationelle Risiko gem. § 22 i (Basisindikatoransatz)
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2,498.599,99
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Gesamtes Eigenmittelerfordernis
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39,097.851,04
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Text
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Stand 1.1.10
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Zuweisung
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Auflösung
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Stand 31.12.10
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Einzelwertberichtigungen
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8.130.971,14
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2.170.810,20
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987.218,05
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9.314.563,29
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Gruppenweise Einzelwertberichtigungen
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528.281,00
|
227.052,00
|
0,00
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755.333,00
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Rückstellungen
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359.556,49
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1.074,94
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17.312,02
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343.319,41
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